Wir gründen in Malta Ihre Limited (Ltd) mit dem gewünschten und verfügbaren Firmennamen. Im Rahmen der Firmengründung erhält Ihr neue Firma ein erforderliches Registered Office, um die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, auch beantragen wir die erforderliche Steuernummer und sofern extra gewünscht eine internationale VAT-Nummer. Nach der Gründung sind wir als Extraoption behilflich bei der Einrichtung eines Bankkontos.
Malta hat mit 5% den niedrigsten effektiven Körperschaftsteuersatz in der EU. Effektiv, wohlgemerkt. Der offizielle Steuersatz beträgt nämlich 35%. Der Weg von 35% zu 5% führt über ein paar Ecken und kann bei falscher Gestaltung leicht zum Bumerang werden.
In Malta gelten offiziell 35% Körperschaftsteuer. Jede maltesische Gesellschaft muß Ihre Gewinne zunächst mit 35% versteuern und 35% ihres Gewinnes an das maltesische Finanzamt abführen.
Der Clou ist nun der folgende: Ausländische Gesellschafter (d.h. natürliche und juristische Personen, die nicht in Malta steuerpflichtig sind) können vom Finanzamt 6/7 der bezahlten Steuen (also 80%) wieder zurückfordern. Dazu wird mit der Einreichung der Körperschaftsteuererklärung ein Antrag auf Rückerstattung mit eingereicht (erledigen wir für Sie). Das Finanzamt ist verpflichtet, diesem innerhalb von 2 Wochen Genüge zu leisten und dem Gesellschafter die bezahlten Steuern zurückzuerstatten. Somit beträgt der effektive Körperschaftsteuersatz nur 5% . Damit ist Malta EU-Meister und Niedrigsteuerland Nummer 1 innerhalb EU.